Reisebedingungen für Freizeiten des Evangelischen Jugendwerkes Hof
Stand; 13.03.2017
1. Mit der Anmeldung zu einer unserer Maßnahmen bieten Sie, der/die Teilnehmer/in (im folgenden
"TN" genannt) oder dessen Personensorgeberechtigter, uns, dem Veranstalter der Maßnahme, den
Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in der Ausschreibung genannten bindenden
Leistungsbeschreibungen und der Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen
verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf unserem Vordruck und wird nur schriftlich
entgegengenommen. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die
Unterschrift der Personensorgeberechtigten ist bei Minderjährigen unbedingt erforderlich. Durch
Unterzeichnen der Anmeldung stimmen Sie den Freizeitbedingungen zu.
2. Wir bestätigen die Anmeldung schriftlich. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen jedoch keine Absage von
unserer Seite erhalten, gilt der Platz als gebucht.
3. Nach dem Erhalt der Anmeldebestätigung wird die angegebene Anzahlung fällig. Bitte verwenden Sie mit
dem Vermerk: „Freizeittitel + Name Teilnehmer“ folgendes Konto: EJW Hof, IBAN: DE43 78050000 0220
279 251, Sparkasse Hochfranken, BLZ 780 500 00, BIC: BYLADEM1HOF
4. Die Restzahlung ist bis spätestens 14 Tage vor Freizeitbeginn zu entrichten.
5. Für Teilnehmer, die außerhalb der Stadt oder des Landkreises Hof wohnen, muss ggf. ein höherer
Teilnehmerbetrag entrichtet werden, da wir für diese TeilnehmerInnen keine Zuschüsse beantragen
können.
6. Der Teilnehmer erklärt sich mit seiner Anmeldung bereit, am Programm teilzunehmen und kleine Dienste
in der Gemeinschaft zu übernehmen.
7. Teilnehmen kann jeder. Eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche ist nicht erforderlich.
8. Bei Schaden durch höhere Gewalt und Einzelunternehmungen ohne Einverständnis der Freizeitleitung
übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen eine Haftpflichtversicherung für den Teilnehmer
abzuschließen.
9. Um die höheren Kosten zu decken sind wir für Spenden dankbar.
10. Bei finanziellen Schwierigkeiten sind wir gerne bereit, bei der Vermittlung eines Zuschusses mitzuhelfen.
11. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt hat gegenüber
dem EJW Hof schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt ist der Teilnehmer verpflichtet Rücktrittskosten zu zahlen.
Diese betragen:
Bis zum 50. Tag vor Reisebeginn 15 € pro Person;
vom 49. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %;
vom 21 bis 15 Tag vor Reisebeginn 50 % und
vom 14. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn Einbehaltung des vollen Reisepreises. (§ 651 BGB).
Zusätzlich entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 15 €. Wir empfehlen deshalb eine private
Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
12. Bei nicht erreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich EJW Hof vor, von der Durchführung der Freizeit
ersatzlos zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich zurück erstattet.
13. Der Teilnehmer oder in Vertretung seine Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass der
Teilnehmer während der Freizeit auf Fotografien oder Filmen abgebildet und dass derartige Fotografien
oder Filme im Rahmen der Arbeit des EJW Hof verbreitet oder öffentlich vorgeführt werden. Das Recht des
Widerspruchs im Einzelfall bei der Aufnahme bleibt davon unberührt ausdrücklich bestehen.